Meldeschluss Montag, 16.  September 2018

Bestimmungen:
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (Impfausweis mitnehmen).

Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

Ohren kupiert nach dem 01.01.1987.

Rute kupiert nach dem 01.06.1998
(Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz).

  1. Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss. Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluss in der Meldestelle vorliegen.

Achtung: Bei Meldung für die Champion-, Ehren- und die Gebrauchshundklasse muss der Berechtigungsnachweis nachgesendet werden, da sonst der Hund in die „Offene Klasse“ versetzt wird!

Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Zuchtschau-Bestimmungen des VDH zu kennen (siehe Programmheft) und diese zu beachten.

    Rasse *

    Geschlecht *

    Name des Hundes *

    Zuchtbuch-Nummer *

    Wurfdatum *

    Täto- / Chip-Nummer *

    Anerkannter Titel / Ausbildungskennzeichen *

    Vater *

    Mutter *

    Züchter *

    Eigentümer *

    Strasse *

    PLZ, Ort *

    Land *

    Telefon *

    E-mail Adresse (für Bestätigung)

    Klasse *

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